Amtsleitung
Die Amtsleitung bzw. die Amtsleiterin hat für einen zweckentsprechenden und geregelten Geschäftsgang und für die Gesetzmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit im Geschäftsgang zu sorgen. Dazu gehört auch die zweckentsprechende und angemessene Beschäftigung der Bediensteten. Die Amtsleiterin ist der Vorgesetzte der Gemeindebediensteten.
Zuständigkeitsbereich:
Personal, Schulen, Kindergarten, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kultur, JagdFormulare
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