Gebühren, Abgaben & Tarife

Was kostet wieviel?

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Menge Tarif  
Müllsack € 6,80 je Sack
80 Liter Müllbehälter € 7,10 je Entleerung
120 Liter Müllbehälter € 8,40 je Entleerung
240 Liter Müllbehälter € 16,90 je Entleerung
1100 Liter Müllbehälter € 84,00 je Entleerung

Menge Tarif  
80 Liter Müllbehälter € 8,95 je Entleerung
120 Liter Müllbehälter € 11,00 je Entleerung
240 Liter Müllbehälter € 18,30 je Entleerung
     
     

Die Höhe der Abfallabfuhrgebühr im Sonderbereich ist eine Mindestgebühr (Bereitstellungsgebühr). Sie setzt sich je Wohneinheit und je 2 Personen aus 13 Abfuhren von Müllsäcken zusammen.

Die Reglungen gemäß lit. a und b gelten für Personen mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz und Zweit- und Ferienwohnsitz.

Mindestbeitrag 88,40 € pro Jahr pro 2 Personen

 


je 80 Liter als zusätzliche Tonne 0 € pro Abfuhr

je 120 Liter als zusätzliche Tonne (bei 2 Anspruchsberechtigten) 0 € pro Abfuhr



Die Benützungsgebühr für die Aufbahrungshalle Gallizien beträgt € 130,00 pro Aufbahrung.


Abgabengegenstand Höhe inkl. 10 % Mwst.
Einzelgrab € 160,00 für 10 Jahre
Familiengrab € 300,00 für 10 Jahre
Urnennische € 300,00 für 10 Jahre

Das Halten von Hunden unterliegt aufgrund bundesgesetzlicher bzw. landesgesetzlicher Ermächtigung der Hundeabgabe.

Die Hundeabgabe beträgt pro Kalenderjahr, unabhängig von der An oder Abmeldung des Hundes, für jeden Hund, uneingeschränkt ob es sich um einen Wachhund, einen Hund, der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird, jährlich 25,00 €.

Höhe der Abgabe jährlich

€ 25,00 pro Hund
€ 7,00 Hundemarke

 


Zur Deckung der Kosten der Errichtung  der Gemeindewasseranlage wird ein Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) vorgeschrieben.

Je Bewertungseinheit nach dem Kärntner Gemeindewasserverorgungsgesetz € 1.453,46


Abgabengegenstand Höhe inkl. 10 % Mwst.
Mindestverbrauch € 90,00 (50 m³ jährlich)
Wasserbenützungsgebühr pro m³ € 1,80
Zählermiete Wohnhaus € 9,00 jährlich
Zählermiete Industrie € 78,00 jährlich

Zur Deckung der Kosten der Errichtung  der Kanalisationsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) vorgeschrieben.

Je Bewertungseinheit nach dem Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz € 2.543,55


Für die Bereitstellung und für die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage ist eine Bereitstellungsgebühr, für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage eine Benützungsgebühr, zu entrichten.


Höhe inkl. 10 % Mwst. Bereitstellungsgebühr pro Bewertungseinheit Benützungsgebühr pro m³ Wasserverbrauch
ab 01.07.2020 € 131,50 € 2,05
ab 01.07.2021 € 132,00 € 2,10


Beiträge  
Kreativbeitrag 2x jährlich (September/März) 15,00
Verpflegungsbeitrag 60,00

Abgabe pro Nächtigung
Ortstaxe € 1,60
Nächtigungstaxe € 0,70

Abgabengegenstand Höhe inkl. 10 % Mwst.
Nutzfläche bis 60 m² € 160,00 jährlich
Nutzfläche von 61 bis 100 m² € 240,00 jährlich
Nutzfläche mehr als 100 m² € 320,00 jährlich

Abgabengegenstand Höhe
1-3 Tages Tarif € 65 monatlich
4-5-Tages Tarif € 105 monatlich
pro Essen € 4,50

Abgabengegenstand Höhe inkl. 10 % Mwst.
Nutzfläche bis 30 m² € 4,70 monatlich
Nutzfläche von 31 bis 60 m² € 10,60 monatlich
Nutzfläche von 61 bis 90 m² € 17,70 monatlich
Nutzfläche mehr als 90 m² € 29,50 monatlich